Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist demnach seit dem 22.04.2015 in Kraft getreten. Wie Wert-E bereits berichtete sind nach § 8 ff. EDL-G alle Unternehmen, welche nicht den Status als KMU innehaben, verpflichtet bis zum 05.12.2015 ein Energieaudit gem. DIN 16247 durchzuführen und dies alle 4 Jahre zu wiederholen. Hinsichtlich einer Konkretisierung der gesetzlichen Bestimmungen wird das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) voraussichtlich in diesen Monat ein entsprechendes Merkblatt veröffentlichen. Bisher ist dieses lediglich als Entwurf vorliegend.
Ausgenommen von der Pflicht zur Durchführung des Energieaudits sind die Unternehmen, welche sich verpflichtet haben, ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS in diesem Jahr einzuführen und bereits erste Analysen hinsichtlich des unternehmensweisen Energieeinsatzes 2015 abgeschlossen haben. Spätestens im Jahr 2016 muss dann einer Zertifizierung eines der beiden Systeme erfolgen. Im Entwurf des BAFA-Merkblattes wird klargestellt, dass nach erfolgter Absichtserklärung eine Zertifizierung erfolgen muss.
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