Die Energiekosten setzen sich in der Regel aus Erzeugungs-, Vertriebs- und Verteilungskosten sowie aus Steuern und sonstigen Umlagen zusammen. Alle Bestandteile lassen sich in Abhängigkeit des eingesetzten Energieträgers und Ihrer spezifischen Unternehmensgröße fast ausnahmslos senken. Aus diesem Grund untersuchen wir jede Komponente Ihrer Energiekosten. Im Ergebnis bedeutet dies für Sie eine höchstmögliche Reduzierung Ihrer Energierechnungen.
Energie- und Stromsteuer: Soforterstattung und Spitzenausgleich sichern
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können Steuerentlastungen für Erdgas, Strom, Heizöl etc. profitieren. Hierzu muss zunächst nachwiesen werden, dass Ihr Unternehmen einem begünstigten Wirtschaftszweig nach WZ 2003 angehört. Der Löwenanteil der Erstattungssumme aus Energiesteuer und Stromsteuer wird in Form des sogenannten Spitzenausgleichs (§ 55 EnergieStG bzw. § 10 StromStG) gewährt. Die Anforderungen zum Erhalt sind seit 2013 an ein Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 bzw. an ein alternatives System nach der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) gekoppelt.
Wir prüfen für Sie die Voraussetzungen zur Energie- bzw. Stromsteuererstattung und unterstützen Sie im Bedarfsfall bei der Einführung des Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder dem alternativen System nach SpaEfV.