Zum Jahresbeginn 2025 sind im Bereich Energie- und Stromsteuerrecht wichtige Änderungen in Kraft getreten, die insbesondere Unternehmen betreffen, die von Steuererleichterungen oder staatlichen Beihilfen profitieren. Die zentrale Neuerung betrifft die Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV).
Herabsetzung der Meldeschwelle:
Mit der im Dezember 2023 geänderten EnSTransV wurde die Meldeschwelle für staatliche Beihilfen reduziert. Bisher hatten Unternehmen, die steuerliche Entlastungen oder Ermäßigungen im Rahmen der Energie- und Stromsteuer erhielten, die Pflicht zur jährlichen Anzeige gegenüber dem zuständigen Hauptzollamt nur dann, wenn das Volumen der einzelnen erhaltenen Steuerbegünstigung die Schwelle von 200.000 € überschreitet. Mit der neuen Regelung wurde diese Meldeschwelle auf 100.000 € bzw. 10.000 € in besonderen Fällen abgesenkt.
Angesichts dieser Änderungen sollten betroffene Unternehmen prüfen, ob sie unter die neuen Meldepflichten und Regelungen fallen, um interne Prozesse frühzeitig an die neuen Gegebenheiten anzupassen.