Infolge der Corona-Pandemie erfährt das erprobte und angesehene Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“ bürokratische Erleichterungen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erleichtert damit allen KMU das Verfahren zur Inanspruchnahme der geförderten Energieberatung. Die Erleichterungen werden bis auf Weiteres angewendet.
Zuschusszahlung
Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse werden ab sofort direkt an das beratende Unternehmen, also an den Energiedienstleister bzw. Energieberater, ausgezahlt. Demnach muss das beratene Unternehmen, also derjenige, der die Energieberatung in Anspruch nimmt, nicht in Vorauszahlung gehen und kann somit an Liquidität gewinnen. Es gilt jedoch zu beachten, dass die Umsatzsteuer auch mit dieser Erleichterung in voller Höhe in Rechnung gestellt wird.
Zur Verdeutlichung soll folgende Tabelle dienen.
EBM im Normalfall | EBM mit Erleichterung |
|
Maximaler Zuschuss | 8.000 € bzw. 80 % | 8.000 € bzw. 80 % |
Rechnungsbetrag von Energieberater an KMU (netto) |
10.000 € | 2.000 € |
Zahlung KMU an Energieberater (brutto) |
11.900 € | 3.900 € |
Zahlung des Zuschusses i.H.v. 8.000 € an |
KMU | Energieberater |
Gesamtkosten Energieberatung (netto) |
2.000 € | 2.000 € |
*gilt für Unternehmen mit Energiekosten von mehr als 10.000 € pro Jahr.
Fristen
Sowohl der Bewilligungszeitraum als auch die Frist für das Nachweisverfahren kann bis auf Weiteres verlängert werden. Hierfür ist ein formloser Antrag ausreichend.
WertE empfiehlt: Diese Erleichterungen bieten nun einigen Unternehmen die Möglichkeit eine geförderte Beratung in Anspruch zu nehmen. Aus Erfahrungen der WertE amortisiert sich die Energieberatung in weniger als 6 Monaten, da oftmals leicht zu hebende, nicht investive Maßnahmen eruiert werden können, die die Energiekosten nach Umsetzung merklich senken. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
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