Seit 01.05.2015 wurde die Richtlinie zur Förderung von Energiemanagementsystemen des BAFA neu gefasst. Demnach sind nun alle Unternehmen im Sinne der EU-KMU-Definition aus der Empfehlung 2003/361/EG antragsberechtigt. Die maximale Fördersumme pro Unternehmen darf nicht mehr als 20.000 € überschreiten. Ausgenommen von dieser Förderung sind insbesondere Unternehmen, die
- den Spitzensteuerausgleich beantragen oder beantragt haben
- von der BesAR profitieren oder profitiert haben
- juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts mit mehr als 25 % beteiligt sind
- Unternehmen, die in den letzten 3 Jahren „De minimis“ Beihilfen von mehr als 200.000 € erhalten haben
Als Besonderheit ist hervorzuheben, dass Unternehmen, die entweder durch die BesAR oder der SpaEfV das alternative System eingeführt haben, ebenfalls eine Förderung für die Erstzertifizierung des Energiemanagementsystem nach ISO 50001 erhalten können. Zudem können auch Unternehmen, die durch das EDL-G verpflichtet sind, ein Energieaudit gem. DIN 16247-1 durchzuführen, ebenfalls eine Förderung beantragen.
Maßnahmen, die gefördert werden, sind u.a.:
- Kosten für die externe Zertifizierung
- Schulung und Beratung im Rahmen der Erstzertifizierung nach ISO 50001
- Schulung und Beratung im Rahmen der Erstzertifizierung eines alternativen Systems gem. SpaEfV, sofern die Energiekosten des Unternehmens mindestens 200.000 € betragen
- Kauf von Messtechnik und Software im Rahmen der Erstzertifizierung des Energiemanagementsystems
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