Am 16.12.2015 wurde im Bundesanzeiger die neue Förderrichtlinie, die am 01.01.2016 in Kraft trifft, veröffentlicht. Das Programm „Energieberatung im Mittelstand“ wird demnach auch im Jahr 2016 fortgeführt. Lediglich folgende Änderungen wurden vorgenommen:
- Anhebung des maximalen Förderbetrages der Energieberatung für Unternehmen mit maximal 10.000 € Jahresenergiekosten. Der maximal bewilligte Förderbetrag ist nun 1.200 € (ehemals 800 €).
- Die Pflicht zum Nachweis für das entrichtete Beraterhonor entfällt. Eine Stichprobenkontrolle durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kann dennoch erfolgen.
Die Förderrichtlinie wird voraussichtlich bis 2019 bestehen bleiben.
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