Mit dem Start der Plattform für Abwärme am 15.04.2024 sind Unternehmen verpflichtet, Daten über Abwärme zu melden um diese Abwärme nutzbar zu machen. Sie bietet eine Übersicht über gewerbliche Abwärmepotenziale und fördert den Informationsaustausch zwischen Wärmeproduzenten und -abnehmern.
Verpflichtungen für Unternehmen
Unternehmen mit durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr sind verpflichtet, ihre Abwärmepotenziale auf der Plattform zu melden. Diese Meldepflicht gilt unabhängig davon, ob bereits Anfragen zur Nutzung der Abwärme vorliegen oder Verträge zur Abwärmeverwertung angestrebt werden. Um eine optimale Nutzung zu gewährleisten, sind die Daten stets aktuell zu halten.
Gemeldet werden auf der Plattform lediglich die Abwärmepotenziale, keine Abwärmquellen. Das Abwärmepotenzial bezieht sich auf die Menge der Abwärme, die von einer Abwärmequelle theoretisch genutzt werden könnte bzw. wie viel Energie aus der Abwärme noch sinnvoll eingesetzt werden kann.
Eine Abwärmequelle bezeichnet den spezifischen Ort oder die Anlage, an dem die Abwärme entsteht.
Schwellenwerte
Um die unwesentlichen Abwärmequellen von der Meldepflicht auszunehmen, hat die BfEE verschiedene Bagatellschwellen ermittelt und in dem Merkblatt aktualisiert. Diese lauten wie folgt:
Anlagenschwelle: Abwärmemenge unter 200 MWh pro Jahr gilt als keine wesentliche Menge und ist daher von der Meldepflicht ausgenommen
Standortschwelle: Als keine wesentliche Abwärmemenge an einem Standort wird eine Abwärmemenge unter 800 MWh pro Jahr angesehen und von der Meldepflicht ausgenommen
Der Prüfprozess zur Bestimmung der Meldepflicht verläuft wie folgt:
- Zunächst wird geprüft, ob das Unternehmen einen Gesamtenergieverbrauch von über 2,5 GWh pro Jahr aufweist.
- Danach wird identifiziert, ob Abwärmepotenziale von mehr als 200 MWh pro Jahr vorhanden sind.
- Wenn die Summe der Abwärmepotenziale am Standort 800 MWh pro Jahr übersteigt, besteht eine Meldepflicht für diesen Standort.
Ist einer dieser Schritte nicht erfüllt ist auch keine Meldung erforderlich.
Die erstmalige Meldung im Portal muss spätestens bis zum 01.01.2025 erfolgt sein. Das Merkblatt sowie weitere Informationen zum Portal für Abwärme können der Homepage zur Plattform für Abwärme entnommen werden.
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