Zum Inhalt springen

Überarbeitung der individuellen Netzentgelte in Planung

    Einführung und Hintergrund

    Die Bundesnetzagentur hat kürzlich Eckpunkte zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich vorgestellt. Diese Eckpunkte zielen darauf ab, den Anforderungen der Energiewende gerecht zu werden und systemdienliche Anreize für Industrie- und Gewerbekunden zu setzen.

    Der Status Quo

    Die aktuelle Netzentgeltsystematik umfasst verschiedene Sondernetzentgelte, die dazu dienen, besondere Umstände zu berücksichtigen oder bestimmtes Verhalten anzureizen. Besonders relevant sind dabei die Sondernetzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die sich in atypische Netznutzung und stromintensive Netznutzung unterteilen.

    Geänderte Rahmenbedingungen

    Mit der Energiewende und dem verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien ändern sich die Anforderungen an den Netzbetrieb. Die bisherigen Anreize, die durch die Sondernetzentgelte gesetzt wurden, sind unter den neuen Rahmenbedingungen teilweise nicht mehr zielführend. So führt die zunehmende Volatilität der Einspeisung erneuerbarer Energien zu einem erhöhten Bedarf an Flexibilität auf der Verbraucherseite.

    Neue systemdienliche Sondernetzentgelte

    Um den veränderten Anforderungen gerecht zu werden, beabsichtigt die Bundesnetzagentur, ein neues Sondernetzentgelt einzuführen, das gezielt systemdienliches Verhalten anreizt. Dies bedeutet, dass Unternehmen belohnt werden sollen, die ihre Stromabnahme in Zeiten niedriger Preise erhöhen und in Zeiten hoher Preise verringern. Diese Flexibilität trägt zur Netzstabilität bei und fördert die Integration erneuerbarer Energien.

    Rechtliche Rahmenbedingungen

    Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften hat die Bundesnetzagentur gemäß § 21 Abs. 3 S. 4 Nr. 3 EnWG allgemeine Befugnisse zur Ausgestaltung der Netzentgeltsystematik. Die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur ist nun befugt, von den bisherigen Regelungen abweichende Sondernetzentgelte festzulegen.

    Systemdienliche Anreize setzen

    Das neue Sondernetzentgelt soll die Flexibilitätspotenziale der Industrieverbraucher heben. Es soll Anreize schaffen, die Unternehmen ermutigen, auf Marktsignale zu reagieren und ihre Prozesse entsprechend anzupassen. Dies wird nicht nur zur Netzstabilität beitragen, sondern auch dazu führen, dass sich Investitionen in Flexibilisierungsmaßnahmen für die Unternehmen langfristig lohnen.

    Fazit

    Die Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich ist ein bedeutender Schritt hin zu einer flexibleren und nachhaltigeren Energienutzung. Die neuen systemdienlichen Sondernetzentgelte sollen dazu beitragen, die Herausforderungen der Energiewende zu meistern und die Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz zu fördern. Unternehmen sind aufgefordert, sich auf diese Veränderungen einzustellen und ihre Flexibilitätspotenziale zu nutzen.