Das EnEfG, das am 18.11.2023 in Kraft trat, sieht die Einrichtung dieser Plattform vor. Die im Gesetz genannte Frist für die Datenmeldung wird nun durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) um sechs Monate verlängert.
Die Plattform für Abwärme hat das Ziel, einen umfassenden Überblick über gewerbliche Abwärmepotentiale in Deutschland zu schaffen und diese für eine effizientere Energieverwertung nutzbar zu machen. Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden pro Jahr sollen ihre Abwärmedaten auf dieser öffentlichen Plattform bereitstellen, um sie für lokale Unternehmen sichtbar zu machen.
Die Umsetzung der Plattform erfolgt gemäß §17 Abs. 2 EnEfG durch die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Laut §§ 17 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit 20 Absatz 4 EnEfG sind Unternehmen verpflichtet, bis zum 1. Januar 2024 und anschließend bis zum 31. März eines jeden Jahres Informationen zur anfallenden Abwärme an die BfEE zu übermitteln. Bei Änderungen sind die Informationen unverzüglich zu aktualisieren.
Um Unternehmen aufgrund des kurzen Zeitraums zwischen Inkrafttreten des EnEfG und Ablauf der ursprünglichen Frist zu entlasten und Verzögerungen bei der technischen Umsetzung zu berücksichtigen, setzt das BMWK die Frist zur Übermittlung von Informationen und die entsprechende Bußgeldbewehrung nach § 19 Abs. 1 Nr. 9 EnEfG für sechs Monate aus