Die Spielregeln der Energieauditpflicht ändern sich grundlegend. Die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) steht kurz vor dem Abschluss. Parallel zeichnen sich auch im Energieeffizienzgesetz (EnEfG) weitere Konkretisierungen und Anforderungen ab. Beide Entwicklungen erhöhen den Handlungsdruck – und betreffen deutlich mehr Unternehmen als bisher angenommen.
Während viele Unternehmen aus Handel, Dienstleistung und Industrie davon ausgehen, nicht betroffen zu sein, zeichnet sich bereits heute klar ab: Künftig entscheidet nicht mehr der KMU-Status, sondern allein der jährliche Gesamtenergieverbrauch.
👉 Wer hier falsch liegt oder zu spät reagiert, riskiert Zeitdruck, Engpässe bei Auditoren und formale Compliance-Risiken.
Mit diesem kurzen Überblick möchten wir Sie frühzeitig informieren – und einordnen, was aus unserer Sicht jetzt relevant ist.
Worum geht es konkret?
Die aktuellen gesetzlichen Entwicklungen verfolgen ein klares Ziel: mehr Transparenz über Energieverbräuche und verbindlichere Effizienzmaßnahmen in Unternehmen. Während die EDL-G-Novelle die Schwelle zur Energieauditpflicht neu definiert, setzt das EnEfG zusätzliche Rahmenbedingungen zur systematischen Erfassung, Bewertung und Verbesserung der Energieeffizienz. Für Unternehmen bedeutet das: Die Anforderungen greifen ineinander – und sollten nicht isoliert betrachtet werden. Kern der EDL-G-Novelle ist die Neuausrichtung der Energieauditpflicht:
- Maßgeblich ist künftig der jährliche Gesamtenergieverbrauch (alle Energieträger).
- Voraussichtlich betroffen sind Unternehmen mit mehr als ca. 2,77 GWh/Jahr,
sofern kein zertifiziertes Energiemanagementsystem (ISO 50001) besteht.
Damit geraten erstmals zahlreiche Unternehmen in den Fokus, die bislang nicht unter die Auditpflicht fielen.
Warum Sie sich jetzt damit beschäftigen sollten
Auch wenn das Gesetz noch nicht verabschiedet ist, gilt:
- Die Umsetzungsfrist auf EU-Ebene ist bereits abgelaufen.
- Mit einer kurzen Übergangsfrist nach Inkrafttreten ist zu rechnen.
- Unternehmen, die erst nach Inkrafttreten reagieren, riskieren Zeit- und Entscheidungsdruck, Kapazitätsengpässe bei Auditoren und formale Compliance-Risiken.
Aus der bisherigen Praxis ist bekannt:
👉 Nicht-Handeln kann – wie bereits aus dem bestehenden EDL-G bekannt – zu Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern führen. Frühzeitige Vorbereitung schafft dagegen Handlungsspielraum – fachlich, organisatorisch und wirtschaftlich.
Welche Zeitschiene zeichnet sich ab?
Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass:
- das Gesetz 2026 in Kraft tritt,
- erste Pflichten (z. B. Energieaudit) bis spätestens Oktober 2026 zu erfüllen sind,
- danach ein 4-jähriger Auditzyklus gilt.
Die konkrete Ausgestaltung bleibt abzuwarten – die Richtung ist jedoch eindeutig.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Unabhängig vom finalen Gesetzestext sind aus heutiger Sicht folgende Schritte sinnvoll:
- Gesamtenergieverbrauch belastbar ermitteln (alle Energieträger).
- Betroffenheit prüfen: Liegt der Verbrauch oberhalb der Schwelle?
- Optionen bewerten: Energieaudit oder Managementsystem?
- Zeitliche und organisatorische Vorbereitung starten, bevor Kapazitäten knapp werden.
Schnellcheck: Könnte Ihr Unternehmen betroffen sein?
Beantworten Sie die folgenden Fragen ehrlich. Wenn Sie eine oder mehrere Fragen mit „Ja“ beantworten, besteht sehr wahrscheinlich Handlungsbedarf:
☐ Ihr Unternehmen verbraucht mehr als 2,5–3 GWh Energie pro Jahr (Strom, Gas, Wärme, Kraftstoffe zusammengerechnet).
☐ Sie kennen Ihren Gesamtenergieverbrauch nicht belastbar oder nur überschlägig.
☐ Ihr Unternehmen ist kein klassisches Industrieunternehmen, sondern Handel oder Dienstleistung – und geht deshalb von Nicht-Betroffenheit aus.
☐ Sie verfügen über kein zertifiziertes Energiemanagementsystem (ISO 50001).
☐ Das Thema EDL-G wurde bisher nicht aktiv auf Geschäftsführungs- oder Leitungsebene diskutiert.
Wenn Sie sich hier wiederfinden: Unser aktuelles, kostenfreies Webinar hilft Ihnen, Fehleinschätzungen zu vermeiden und fundierte Entscheidungen zu treffen.
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