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Novelle des Energie- und Stromsteuerrechts 2026

    Mit der Reform des Energie- und Stromsteuerrechts werden Änderungen mit Auswirkungen für Unternehmen, sowie längst überfällige Begriffsdefinitionen beschlossen.

    Eine relevante Änderung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie Unternehmen aus der Land- und Forstwirtschaft ist die Verstetigung der Stromsteuerentlastung von 20,00 € je betrieblich entnommener Megawattstunde. Für die privilegierten Unternehmen bietet dies die langersehnte Planungssicherheit.

    Die steuerfreie Entnahme von Strom, der in hocheffizienten KWK-Anlagen von bis zu 1 MW erzeugt wird, gilt mit der Novelle als allgemein erlaubt. Zu prüfen sind hier die einzelnen Bedingungen, wie beispielsweise die korrekte Registrierung im Markstammdatenregister.

    Für Versorger gibt es neue Meldepflichten. Bisher legten die Hauptzollämter die Höhe der Vorauszahlungen für die Strom- und Energiesteuer anhand des Verbrauches vorangegangener Jahre fest. Nun wird eine Schätzung des Anmeldenden als Grundlage für die Steuervorauszahlung dienen. Mittels eines neuen Formblattes sind Unternehmen verpflichtet, die voraussichtliche Jahressteuerschuld zu schätzen und dem Hauptzollamt zu übermitteln.

    Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Ladepunkte für E-Fahrzeuge sowie Batteriespeicher. Die Generalzolldirektion gibt detaillierte Informationen zur Anwendung des betreffenden Steuerrechts.