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Das Ende der singulären Netzentgelte – Was sich ab 2026 ändert

    Am 24. September 2025 hat die Bundesnetzagentur mit der Festlegung BK8-25-0003 beschlossen, dass singuläre Netzentgelte für Netze der allgemeinen Versorgung zum 01.01.2026 abgeschafft werden.

    Diese Entscheidung hat entsprechend Auswirkungen auf Unternehmen, die bisher von singulären Netzentgelten profitiert haben. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus:

    Neue Vereinbarungen bei atypischen Netznutzungsentgelten erforderlich
    Falls Sie aktuell über eine Vereinbarung zu atypischen Netznutzungsentgelten (NNE) verfügen, die singuläre Betriebsmittel einbezieht, müssen Sie im Jahr 2026 neue Vereinbarungen mit dem Verteilnetzbetreiber aushandeln und das Verfahren der zuständigen Regulierungsbehörde erneut anzeigen.
    Hintergrund: Mit dem Wegfall der singulären Betriebsmittel ändert sich die Zuordnung zur Netzebene – dies beeinflusst die Berechnungsgrundlage Ihrer Netzentgelte und die Vertragsgrundlage zu individuellen Netzentgelten wird nichtig.

    Übergangsregelungen für geschlossene Verteilnetze
    Für Betreiber geschlossener Verteilnetze sieht die Festlegung Übergangslösungen vor. Dennoch kann es zu finanziellen Verwerfungen kommen.
    Empfehlung: Prüfen Sie Ihre Netzstruktur und -nutzung frühzeitig, um Optimierungspotenziale zu identifizieren und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.

    Stromrechnungen ab 2026 genau prüfen
    Ab dem 01.01.2026 entfallen die Entgelte für singulär genutzte Betriebsmittel. Gleichzeitig ändern sich die Leistungs- und Arbeitspreise im Netz.
    Tipp: Kontrollieren Sie Ihre Stromrechnungen ab Januar 2026 sorgfältig – insbesondere im Hinblick auf die korrekte Abbildung der neuen Entgeltstruktur.