Update vom 20.11.2023: Fristverlängerung durch das BMWK zur erstmaligen Meldung um 6 Monate.
Die WertE Gesellschaft für Nachhaltigkeit mbH informiert darüber, dass gemäß dem Energieeffizienzgesetz erstmalig ab dem 01.01.2024 bestimmte Forderungen zu erfüllen sind, die Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr betreffen.
Abwärmekataster als zentrales Element: Eine der wesentlichen Anforderungen besteht in der Erstellung eines Abwärmekatasters gemäß § 17. Dieses umfasst relevante Informationen wie den Unternehmensnamen, die Standortadresse, die jährliche Wärmemenge, maximale thermische Leistung, zeitliche Verfügbarkeit in Form von Leistungsprofilen, vorhandene Regelungsmöglichkeiten für Temperatur, Druck und Einspeisung sowie das durchschnittliche Temperaturniveau in Grad Celsius.
Verpflichtende Übermittlung an die BfEE: Die erfassten Daten sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) zu übermitteln. Diese Meldung erfolgt über ein elektronisches Formular und muss bis spätestens 31.03. eines jeden Jahres erfolgen und erstmals zum 01.01.2024. Bei Änderungen in der Abwärme-Situation sind die Informationen unverzüglich zu aktualisieren.
Aktuelle Situation und fristgerechte Umsetzung: Zum aktuellen Zeitpunkt liegen jedoch noch keine Vorlagen seitens der BfEE vor, was die Umsetzung der Meldung erschwert. Wie somit eine fristgerechte Umsetzung gewährleistet werden soll, ist demnach noch unklar.
Die WertE Gesellschaft für Nachhaltigkeit mbH steht Ihnen gerne beratend zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes fristgerecht erfüllt und von den damit verbundenen Chancen profitiert.
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