Das Energieeffizienzgesetz rückt näher und wird in Kürze für Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh Energieverbrauch einschneidende Veränderungen mit sich bringen. Wir informieren Sie über die wesentlichen Neuerungen und bieten Lösungen zur Einhaltung dieser gesetzlichen Anforderungen.
Was ändert sich mit dem Energieeffizienzgesetz?
Das Energieeffizienzgesetz betrifft Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh. Doch insbesondere Unternehmen, deren Verbrauch die Marke von 7,5 Gigawattstunden übersteigt, stehen vor klaren Vorgaben:
Einführung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS: Innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes müssen Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 7,5 GWh ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) implementieren.
Berücksichtigung von Energie- und Abwärmeströmen: Diese Unternehmen müssen nicht nur Energie- und Abwärmeströme erfassen, sondern auch technisch realisierbare Einspar- und Abwärmemaßnahmen identifizieren.
Wirtschaftlichkeitsbewertungen: Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, müssen Unternehmen Wirtschaftlichkeitsbewertungen der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463 (VALERI) durchführen.
Für Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 2,5 GWh gelten ebenfalls wichtige Regelungen:
Umsetzungspläne für wirtschaftlich identifizierte Maßnahmen: Innerhalb von drei Jahren sind konkrete Umsetzungspläne für als wirtschaftlich identifizierte Maßnahmen zu entwickeln und zu veröffentlichen. Diese Pläne müssen von Zertifizierern, Umweltgutachtern oder Energieauditoren auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft werden.
Was sind wirtschaftlich identifizierte Maßnahmen? Der Gesetzgeber definiert sie als solche, bei denen sich nach maximal 50 Prozent der Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergibt. Dies ist jedoch auf Maßnahmen mit einer Nutzungsdauer von maximal 15 Jahren begrenzt.
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