Am 13.05.2015 veröffentliche die BAFA das Merkblatt für Energieaudits im Rahmen der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G). Insbesondere wurden hier konkretisiert und ergänzt:
- Das Multi-Site-Verfahren kann nun auch innerhalb von verbundenen Unternehmen angewendet werden, sofern die unterschiedlichen Standorte vergleichbar sind oder eine Wertschöpfungskette abbildbar ist.
- Die Anforderungen für die Durchführung des Energieaudits beziehen sich lediglich auf die Norm DIN EN 16247-1. Die Folgenormen DIN EN 16247-2 bis DIN EN 16247-5 sind nicht relevant für die Einhaltung des EDL-G.
- Es wurde klargestellt, dass weitergeleitete Energien – insbesondere bei der Vermietung – nicht innerhalb des Audits berücksichtigt werden muss. Hier greife laut BAFA die Verpflichtung durch die EnEV, einen entsprechenden Energieausweis bereitzustellen.
- Unternehmen, die keinen Energieverbrauch haben, sind von der Auditpflicht ausgeschlossen.
- Die Berechnungsmethode für die zu untersuchende Anzahl von Standorten innerhalb des Multi-Site-Verfahrens wurde konkretisiert. Demnach muss bei der Anwendung des Verfahrens das Energieaudit an einer Anzahl an Standorten des jeweiligen Clusters durchgeführt werden, die der Quadratwurzel der Gesamtanzahl an Standorten des jeweiligen Clustern entspricht.
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